Fehlstunden / Entschuldigungsverfahren
- Bei Fehlzeiten gilt generell § 37 der Schulordnung:
- Für alle Schüler(Innen) ist folgendes Verfahren verbindlich:
- Wird der Unterricht länger als 3 Tage versäumt:
- Regelung bezüglich des Sportunterrichts:
- MSS-Entschuldigungsbogen (Download als PDF)
- Schulvertrag (Download als PDF)
Information zum Entschuldigungsverfahren in der MSS
Da alle Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe ihre Schulpflicht schon erfüllt haben und somit freiwillig die schulischen Angebote nutzen, um das Abitur oder die Fachhochschulreife zu erlangen, erwartet die Schule deutlich mehr Eigenverantwortung und Mitarbeit als in der Mittelstufe:
Jede(r) Schüler/in hat dafür Sorge zu tragen, dass die Schule frühzeitig am Tage eines Fernbleibens vom Unterricht informiert wird (i.d.R.: telefonisch)
Jede Schülerin/Jeder Schüler ist selbst dafür verantwortlich, dass sie/er die geforderten Leistungsnachweise erbringt. Bei entschuldigtem Versäumen bemüht sie/er sich selbst bei der Fachlehrkraft um einen Nachschreibtermin.
Termine wie Führerscheinprüfung, Musterung, Arzttermine, Vorstellungsgespräche o.ä. sind in der Regel bei Kursarbeitsterminen nachrangig. Bei ausreichend früher Kontaktaufnahme mit den Fachlehrern/Fahrschulen/der Musterungsbehörde/den Ärzten/ dem möglichen Arbeitgeber sind – für alle Beteiligten sinnvolle – Regelungen zumeist möglich.
Bei Fehlzeiten gilt generell § 37 der Schulordnung:
,,lst ein Schüler verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, so haben er oder seine Eltern, falls er minderjährig ist, die Gründe schriftlich darzulegen. … Bei längerer Verhinderung ist die Schule spätestens am dritten Tag zu unterrichten. … (Auszug SchO § 37).
Ergänzend zu dieser Regelung gilt am Wilhelm-Remy-Gymnasium
fehlt eine Schülerin/ein Schüler am Tag einer Kursarbeit/einer angesagten Leistungsüberprüfung, so ist dieses Fehlen vor Beginn der Leistungsfeststellung zumindest telefonisch im Sekretariat der Schule anzuzeigen. Bleibt eine solche Mitteilung aus, so ist in der Regel die Interpretation ,,Untentschuldigtes Fehlen“, d.h. ,,Leistung nicht feststellbar“ mit der Wertung ,,Null Punkte“ zu erwarten.
Fühlt sich eine Schülerin/ein Schüler während der Unterrichtszeit so unwohl dass sie/er nach Hause muss, so lässt sie/er sich beurlauben. Dazu trägt sich die Schülerin/der Schüler im Sekretariat in die dort ausliegende Liste ein und gibt den Namen der beurlaubenden Lehrkaft an. Ist keine Lehrkraft erreichbar, erfolgt die Beurlaubung durch die MSS – oder Schulleitung.
Für alle Schüler(Innen) ist folgendes Verfahren verbindlich:
- Jede(r) Schüler(in) erhält zu Beginn eines Halbjahres durch den Stammkurslehrer einen Entschuldigungsbogen für versäumte Unterrichtsstunden. Dieser Bogen dient ihm/ihr zum Nachweis aller Entschuldigungen im laufenden Halbjahr. Er ist jedem Fachlehrer mit der Entschuldigung vorzulegen, damit dieser feststellen kann, ob der ganze Tag oder nur die Einzelstunde gefehlt
wurde. - Der Fachlehrer trägt zunächst den/die fehlende(n) Schüler(in) im Kursheft ein und bringt bei der späteren Vorlage der Entschuldigung durch den/die Schüler(in) den entsprechenden Vermerk im Kursheft und im Entschuldigungsbogen an.
- Erkrankt ein(e) Schüler(in) während der Unterrichtszeit und will nach Hause gehen, muss er/sie sich beim Stammkurslehrer, dem MSS-Leiter oder im Sekretariat abmelden!
- Die Fehlstunde wird vom Fachlehrer nur entschuldigt, wenn ihm in der ersten Unterrichtsstunde nach dem Fehlen die Entschuldigung vorgelegt wird. Entschuldigungen können bei volljährigen Schülerinnen und Schülern von diesen selbst oder deren Eltern unterschrieben werden.
- Bei länger andauernder Erkrankung muss der Stammkurslehrer innerhalb von 3 Tagen (schriftlich oder telefonisch über das Sekretariat) informiert werden.
Wird der Unterricht länger als 3 Tage versäumt…
…muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
- Ist der Schüler/die Schülerin an der Teilnahme an einer angekündigten Leistungsüberprüfung (Kursarbeit) verhindert, muss die Schule zumindest telefonisch vorher informiert werden. Anschließend kann der Fachlehrer verlangen, ein ärztliches Attest vorzulegen, in dem der Arzt bescheinigt, dass der SchüIer/die SchüIerin nicht in der Lage ist/war, an dem betreffenden Tag sich dieser Überprüfung zu unterziehen. Hier sei ausdrücklich betont, dass die Bescheinigung über einen Arztbesuch durch die Sprechstundenhilfe kein Attest ist und nicht als Entschuldigung akzeptiert wird.
- Fehlt ein(e) Schüler(in) aufgrund einer schulischen Veranstaltung (z.B.: eine Kursarbeit in einem anderen Fach, Exkursionen u.ä.) ist keine schriftliche Entschuldigung nötig. Der Fachlehrer wird vorher informiert, das Fehlen wird im Kursheft/Entschuldigungsbogen vermerkt, geht jedoch nicht in die Summe der Fehlstunden ein.
- Fehlt ein(e) Schüler(in) aus privaten Gründen (Familienfeiern, Führerschein, Bewerbungen u.ä.) muss er vorher eine Beurlaubung beantragen: Beim Fachlehrer für die Einzelstunde, beim Stammkursleiter für bis zu drei Unterrichtstage und beim Schulleiter für mehr als drei Unterrichtstage oder für Tage unmittelbar vor oder nach den Ferien. Eine nachträgliche Entschuldigung ist nicht möglich!
Regelung bezüglich des Sportunterrichts
- Sind wegen einer Verletzung, einer Krankheit oder aus anderen Gründen längere Fehlzeiten im Sportunterricht abzusehen, so ist die Fachlehrerin/der Fachlehrer schnellstmöglich unter Vorlage eines Attestes darüber zu informieren. Da möglicherweise ein Ersatzfach belegt werden muss, ist eine Rücksprache mit der MSS-Leitung unbedingt erforderlich.